Das Internet ist ein riesiges Einkaufszentrum. Spielsachen, Gewinne und vermeintliche Gratisangebote scheinen schnell und unproblematisch erreichbar zu sein. Der „Warenkorb" hat einen spielerischen Charakter, den Kinder gerne zum Spaß austesten. Auch auf vielen Kinderseiten gibt es Onlineshops, die Kinder- und Fan-Artikel anbieten. Dabei kann es leicht passieren, dass das Kind einen Kaufvertrag abschließt. Unbeabsichtigt oder auch bewusst, weil es der Versuchung erlegen ist – gegen den Willen der Eltern.
Viele Seiten werben mit Pseudotests wie „Berechne deine Lebenserwartung!", „Finde heraus, wie hoch dein IQ ist!" oder Gratisdownloads von Spielen. Solche Angebote, die gerade auch Jüngere interessieren, lassen sich zwar zunächst scheinbar kostenlos nutzen. Die Rechnung dafür flattert dann aber später meist per Anwalt ins Haus. Über Online-Registrierungen kann es passieren, dass ein Kind völlig ahnungslos ein Abonnement abschließt – im Kleingedruckten zwar erwähnt, aber als Abo nicht deutlich sichtbar angekündigt. Solche Abzockermethoden sind leider weit verbreitet. Diese scheinbaren Verträge und Abos sind jedoch immer nichtig. Zum einen, weil die Kinder bei den Angeboten gar keinen Vertrag abschließen wollten. Zum anderen, weil Verträge mit Minderjährigen ohne Genehmigung der Eltern nicht gültig sind.
Die Regelungen zum so genannten Fernabsatz sichern jedem Verbraucher ein Widerspruchsrecht zu. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen kann man die Ware ohne Angabe von Gründen kostenfrei an den Versandhändler zurückschicken. Wenn die Ware bereits bezahlt war, hat man Anspruch auf komplette Preisrückerstattung und sollte sich nicht mit Warengutscheinen abspeisen lassen.
Im Internet gilt das gleiche Recht wie im täglichen Leben und in den traditionellen Medien: